Mitarbeiter entlasten Mitarbeiter finden Newsletter abonnieren
Alle Beiträge Mehr aus Bürokratie

BFSG und Ihre Praxis-Website: Müssen Sie jetzt handeln?

  • Für Arztpraxen, die Wert auf ihr Personal legen
  • 8 Min. Lesezeit

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Seitdem kursieren in Praxen zwei Gerüchte gleichzeitig: dass jetzt jede Website rechtswidrig sei, und dass es sowieso niemanden betrifft. Beides stimmt nicht. Die Wahrheit ist unspektakulär und in zehn Minuten geklärt.

Was das Gesetz überhaupt verlangt

Das BFSG setzt eine europäische Richtlinie um. Es verlangt, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei nutzbar sind, also auch für Menschen mit Seh-, Hör- oder Bewegungseinschränkung.

Wichtig ist die Unterscheidung: Es geht nicht um Ihre Website als solche, sondern um digitale Dienstleistungen darauf. Eine reine Informationsseite mit Öffnungszeiten und Anfahrt ist etwas anderes als eine Seite, auf der Patienten online einen Termin buchen. Sobald ein buchbarer Online-Dienst dabei ist, wird die Frage relevant.

Die Eckdaten auf einen Blick

Die Eckdaten
28.06.2025seit diesem Tag gilt das Gesetz
unter 10Beschäftigte für die Kleinstunternehmen-Ausnahme
2 Mio. €Jahresumsatz oder Bilanzsumme als Obergrenze
100.000 €maximales Bußgeld bei Verstößen

Quellen: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz; Bundesfachstelle Barrierefreiheit; IHK-Informationen für Unternehmen.

Ist Ihre Praxis betroffen?

Hier kommt die Entwarnung für einen großen Teil der Praxen. Als Kleinstunternehmen gelten Sie, wenn Sie weniger als zehn Beschäftigte haben und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme erreichen. Bei Dienstleistungen sind Kleinstunternehmen vom BFSG ausgenommen.

Der Check in vier Schritten
  1. 1Größe prüfenWeniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme?
  2. 2Angebot prüfenBietet Ihre Seite einen buchbaren Online-Dienst für Verbraucher?
  3. 3ErgebnisKleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen
  4. 4Trotzdem prüfenKontraste, Schriftgröße, Tastaturbedienung, Alternativtexte

Die ersten beiden Schritte klären die Pflicht, der vierte betrifft Ihre Erreichbarkeit.

Praktisch heißt das: Die typische Einzelpraxis mit einer Handvoll MFA fällt in aller Regel unter diese Ausnahme. Wer darüber liegt, also größere Gemeinschaftspraxen, überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften oder ein MVZ, und Verbrauchern buchbare Online-Dienste anbietet, ist betroffen.

Drei Punkte, die dabei oft untergehen:

  • Die Grenzen gelten pro Unternehmen, nicht pro Standort. Eine Praxis mit zwei Filialen wird zusammen betrachtet.
  • Die Ausnahme gilt für Dienstleistungen. Wer Produkte in Verkehr bringt, fällt auch als Kleinstunternehmen unter das Gesetz. Für eine Praxis ist das selten relevant, aber es erklärt, warum die Ausnahme in Ratgebern oft ohne diesen Zusatz genannt wird und dann falsch ist.
  • Beschäftigte zählen als Köpfe im Sinne der einschlägigen Definition. Prüfen Sie das im Zweifel genau, wenn Sie nahe an der Grenze liegen.

Und ein vierter Punkt, der für die Planung wichtig ist: Wenn Ihre Praxis wächst, kann die Ausnahme wegfallen, ohne dass jemand Bescheid sagt. Wer heute bei acht Beschäftigten liegt und einstellt, sollte das mitdenken.

Was mit der Website selbst gemeint ist

Der häufigste Streitpunkt in Beratungsgesprächen: Ab wann ist eine Praxis-Website ein Dienst im Sinne des Gesetzes? Die Abgrenzung ist im Alltag brauchbar so zu ziehen:

  • Reine Information. Öffnungszeiten, Leistungen, Anfahrt, Team, Impressum. Das ist eine Visitenkarte.
  • Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr. Sobald der Patient über die Seite etwas veranlassen kann, also einen Termin buchen, ein Rezept anfordern, ein Formular absenden, wird es relevant.

Diese Grenze ist im Einzelfall nicht immer scharf, und genau deshalb hilft die Größenprüfung zuerst. Wenn Sie ohnehin unter die Kleinstunternehmen-Ausnahme fallen, müssen Sie die Abgrenzung gar nicht bis ins Letzte klären.

Was bei Verstößen droht

Das Gesetz sieht Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor. In der Praxis ist die realistische Reihenfolge eine andere: Zuerst kommt in der Regel eine Beanstandung durch die Marktüberwachungsbehörde mit der Aufforderung, Mängel zu beseitigen. Erst wenn darauf nicht reagiert wird, wird es teuer.

Das ist kein Grund zur Sorglosigkeit, aber es ordnet die Sache ein. Die Panikmache mancher Anbieter, die mit sofortigen sechsstelligen Bußgeldern werben, entspricht nicht dem üblichen Ablauf.

Warum es sich auch ohne Pflicht lohnt

Zwei Gründe, sich damit zu befassen

Der rechtliche Grund

  • Gilt nur, wenn Sie nicht unter die Ausnahme fallen
  • Betrifft vor allem buchbare Online-Dienste
  • Bußgeld bis 100.000 Euro möglich
  • Kann bei Wachstum plötzlich greifen

Der praktische Grund

  • Gilt immer, unabhängig von der Größe
  • Ein großer Teil Ihrer Patienten ist über 65
  • Jede Hürde auf der Seite endet als Anruf
  • Google bewertet dieselben Punkte positiv

Der zweite Grund ist für die meisten Praxen der wichtigere.

Barrierefreiheit klingt nach Sonderfall, ist im Praxisalltag aber der Normalfall. Ein erheblicher Teil Ihrer Patienten ist über 65. Diese Menschen lesen kleine, kontrastarme Schrift schlecht, bedienen winzige Schaltflächen ungern und geben schnell auf. Wer aufgibt, ruft an.

Genau deshalb ist eine gut bedienbare Seite kein Rechtsthema, sondern eine Frage der Telefonlast. Jede Hürde auf der Website landet als Anruf am Empfang, und dort kostet sie Sie Arbeitszeit.

Dazu kommt: Vieles, was Barrierefreiheit ausmacht, bewertet auch Google positiv, etwa eine saubere Überschriftenstruktur, lesbare Schriftgrößen und Bedienbarkeit auf dem Handy. Sie arbeiten hier also an drei Zielen gleichzeitig.

Was eine barrierearme Praxis-Website ausmacht

Im Kern sind es Handwerksregeln, keine Zauberei:

PunktWoran Sie es erkennenWer es merkt
FarbkontrastGrauer Text auf hellem Grund ist schwer lesbarAlle über 50, alle bei Sonnenlicht
SchriftgrößeFließtext unter 16 PixelÄltere Patienten, alle am Handy
TastaturbedienungMit der Tabulatortaste durchgehen, sieht man, wo man ist?Menschen mit motorischer Einschränkung
AlternativtexteBilder ohne BeschreibungScreenreader-Nutzer und Google
ÜberschriftenstrukturOptisch große Zeilen statt echter ÜberschriftenScreenreader-Nutzer und Google
FormularbeschriftungenNur grauer Platzhaltertext im FeldAlle, sobald sie etwas eintippen
Erklärung zur BarrierefreiheitFehlt meist komplettNur relevant, wenn Sie unter die Pflicht fallen

Bei einer individuell gebauten Seite steckt das von Anfang an drin. Nachrüsten ist möglich, aber bei überladenen Baukastenvorlagen oft aufwendiger als ein sauberer Neubau, weil man an der Grundlage nichts ändern kann.

Der Selbsttest, den Sie heute machen können

Vier Prüfungen, die zusammen keine zehn Minuten dauern und mehr aussagen als jedes Zertifikat:

  1. Die Tabulatortaste. Öffnen Sie Ihre Startseite und drücken Sie wiederholt Tab. Sehen Sie an jeder Stelle deutlich, wo Sie gerade sind? Kommen Sie an jedes Element? Können Sie das Menü und das Kontaktformular ohne Maus bedienen? Wenn nein, scheitern dort auch Menschen mit motorischer Einschränkung.
  2. Die Sonnenprobe. Schauen Sie sich die Seite auf dem Handy im Freien an. Grauer Text auf hellem Grund verschwindet dort zuerst. Was draußen nicht lesbar ist, ist für ältere Augen auch drinnen grenzwertig.
  3. Der Zoom-Test. Vergrößern Sie die Schrift im Browser auf 200 Prozent. Bleibt alles bedienbar oder überlappen Elemente und verschwinden Schaltflächen?
  4. Die Bilderprobe. Lassen Sie im Browser die Bilder blockieren. Steht dann an jeder Stelle ein sinnvoller Text, oder sehen Sie leere Kästen?

Diese vier Tests decken den überwiegenden Teil dessen ab, was in der Praxis wirklich Probleme macht. Sie ersetzen keine förmliche Prüfung, aber sie zeigen Ihnen in zehn Minuten, ob Sie ein Problem haben oder nicht.

Ihr Check in zehn Minuten

  1. Wie viele Beschäftigte hat Ihre Praxis, und wie hoch ist der Jahresumsatz? Damit klärt sich die Ausnahme.
  2. Bietet Ihre Seite einen buchbaren Online-Dienst an, etwa Terminbuchung?
  3. Können Sie Ihre Seite allein mit der Tabulatortaste bedienen und dabei sehen, wo Sie sind?
  4. Ist der Fließtext auf dem Handy ohne Zoomen lesbar?
  5. Haben Ihre Bilder Alternativtexte?
  6. Sind Ihre Formularfelder beschriftet, oder steht die Beschriftung nur als grauer Platzhalter im Feld?

Wenn Punkt eins die Ausnahme ergibt, sind Sie rechtlich außen vor. Die Punkte drei bis sechs lohnen sich trotzdem, weil sie direkt auf Ihre Erreichbarkeit wirken.

Barrierefrei ist mehr als Sehen

Der Begriff wird meist mit Blindheit verbunden, und das führt in die Irre. In einer Arztpraxis sind drei andere Gruppen zahlenmäßig viel größer:

  • Menschen mit nachlassender Sehkraft. Ab etwa Mitte vierzig verändert sich das Nahsehen. Das betrifft keine Minderheit, sondern die Mehrheit Ihrer Patienten.
  • Menschen mit motorischen Einschränkungen. Zitternde Hände, Arthrose, eine frisch operierte Schulter. Kleine Schaltflächen und enge Auswahlfelder sind hier das Problem, nicht die Farben.
  • Menschen in schwierigen Situationen. Wer unterwegs, in Eile, mit Schmerzen oder mit einem weinenden Kind auf dem Arm etwas sucht, verhält sich wie jemand mit Einschränkung. Diese Gruppe ist an manchen Tagen jeder.

Deshalb ist die praktische Frage nicht, ob Ihre Seite eine Norm erfüllt, sondern ob eine 72-jährige Patientin mit Lesebrille im Bus die Öffnungszeiten findet. Wer diese Frage mit Ja beantworten kann, hat den größten Teil erledigt.

Was Sie einem Anbieter nicht abnehmen sollten

Rund um das BFSG ist ein Markt entstanden, und ein Teil davon arbeitet mit Angst. Drei Behauptungen, bei denen Sie nachfragen sollten:

  • „Jede Website muss jetzt barrierefrei sein." Falsch. Die Kleinstunternehmen-Ausnahme für Dienstleistungen ist im Gesetz ausdrücklich vorgesehen.
  • „Ein Overlay macht Ihre Seite barrierefrei." Werkzeuge, die per Skript nachträglich eine Bedienleiste einblenden, lösen die Ursachen nicht. Fachverbände für Barrierefreiheit sehen sie überwiegend kritisch.
  • „Bei Verstoß drohen sofort 100.000 Euro." Das ist der gesetzliche Höchstrahmen, nicht der übliche Ablauf. In der Regel geht eine Beanstandung mit Frist voraus.

Was Sie realistisch tun sollten

Wenn Sie unter die Ausnahme fallen, ist die Antwort: die vier handwerklichen Punkte prüfen und beheben, weil sie Ihnen Anrufe sparen. Kein Zertifikat, keine Erklärung, kein Projekt.

Wenn Sie nicht unter die Ausnahme fallen, ist die Antwort: eine ehrliche Bestandsaufnahme, eine Priorisierung nach dem, was Patienten wirklich betrifft, und eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Seite. Fangen Sie dabei mit den Wegen an, die tatsächlich benutzt werden, also Terminbuchung, Kontakt und Öffnungszeiten. Eine perfekt barrierefreie Seite mit einem unbedienbaren Buchungsformular hilft niemandem.

Und noch ein Punkt zur Reihenfolge: Wenn Sie ohnehin über eine neue Website nachdenken, klären Sie diese Anforderungen vorher und nicht hinterher. Barrierearmut ist beim Bauen fast kostenlos und beim Nachrüsten teuer, weil sie an Grundentscheidungen hängt, etwa an der Farbwahl, an der Struktur der Überschriften und daran, wie Formulare aufgebaut sind.

Dieser Beitrag ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie Ihre Kammer, Ihre IHK oder einen Fachanwalt.

Quellen

  1. Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) (2025)
  2. IHK München: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Pflichten und Ausnahmen (2025)
  3. Bundesministerium der Justiz: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, Gesetzestext (2021)

Häufige Fragen

Ab wann gilt das BFSG?

Seit dem 28. Juni 2025.

Ist meine Praxis vom BFSG betroffen?

Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Die typische Einzelpraxis fällt darunter. Größere Gemeinschaftspraxen und MVZ mit buchbaren Online-Diensten sind betroffen.

Was droht bei Verstößen?

Das Gesetz sieht Bußgelder bis zu 100.000 Euro vor. Üblicherweise geht eine Beanstandung durch die Marktüberwachungsbehörde mit Frist zur Mängelbeseitigung voraus.

Machen Overlay-Tools meine Seite barrierefrei?

Nein. Werkzeuge, die per Skript nachträglich eine Bedienleiste einblenden, beheben die Ursachen nicht und werden von Fachverbänden überwiegend kritisch gesehen.

Lohnt sich Barrierefreiheit auch ohne Pflicht?

Ja. Ein großer Teil Ihrer Patienten ist älter, und jede Hürde auf der Website endet als Anruf am Empfang. Gute Kontraste, lesbare Schrift und Bedienbarkeit senken die Telefonlast, und Google bewertet dieselben Punkte positiv.

Zählen mehrere Standorte einzeln?

Nein, die Größengrenzen gelten pro Unternehmen und nicht pro Standort. Eine Praxis mit zwei Filialen wird zusammen betrachtet.

Ihr Team entlasten

Eine Praxis-Website soll unnötige Anrufe abfangen, nicht einfach nur online sein.

Reden wir 15 Minuten darüber, was Ihrem Empfang gerade am meisten Zeit kostet. Unverbindlich, ohne Anzahlung.

Lieber direkt? 0911 1440 8532

Newsletter

Die neuen Beiträge direkt ins Postfach.

Immer die aktuellsten Beiträge und hilfreiche Tipps per E-Mail. Kein fester Rhythmus, nur wenn es etwas zu sagen gibt, und mit einem Klick wieder abbestellt.